Rechnungsabgrenzung
von: Wilma_D ()
Datum: 18.09.2017
Hallo Herr Pfeffer,
ich schon wieder. Bei uns steht demnächst der Nachtragshaushalt an und es tauchen immer wieder neue Fragen bei mir auf ;)
Wir haben von der EU einen nicht steuerbaren Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro erhalten für ein Projekt, das von Mitte Juni 2017 bis Ende April 2018 läuft. Das Projekt fällt also in unseren ideellen Bereich. Ich habe Ende des Jahres 2017 natürlich noch nicht alles an Einnahmen aus diesem Projekt verbraucht. Was mache ich zum Jahresabschluss mit diesem Geld? Muss ich eine Rechnungsabgrenzung vornehmen oder einen Sonderposten mit Rücklageanteil bilden oder erübrigt sich das im ideellen Bereich, da der "Überschuss" zeitnah im nächsten Jahr aufgebraucht wird?
Danke noch mal :)