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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer ID
von: Henri ()
Datum: 15.09.2017

Hallo Herr Pfeffer,

Wenn ein Verein eine Umsatzsteuer ID hat, muss er diese dann zwingend immer mit angeben oder gilt diese nur für den Zweckbetrieb/ wirtschaftlichen Bereich.
Wir sind im Besitz einer Umsatzsteuer ID, da wir wirtschaftlich tätig sind. Nun möchte ein Unternehmen aus Frankreich unsere Rechnungsdaten haben für eine Tätigkeit, die in den ideellen Bereich fällt. Muss ich hier die Umsatzsteuer ID mit angeben? Stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch...

Gruß Henri

Re: Umsatzsteuer ID
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.09.2017

Die Umsatzsteuer-ID ist zwingend erforderlich nur im EU-Binnenverkehr, wenn die Leistung steuerfrei bezogen werden soll. In Ihrem Fall ist das nicht zulässig (weil für den nichtunternehmerischen Bereich), also ist die Umsatzsteuer-ID auch nicht erforderlich.

Re: Umsatzsteuer ID
von: Henri ()
Datum: 18.09.2017

Hallo Herr Pfeffer,

bisher haben wir bei Reverse-charge Rechnungen im ideellen Bereich in der Umsatzsteuervoranmeldung die Umsatzsteuer abgeführt aber keine Vorsteuer gezogen. Im Prinzip kommt es dann ja auf das gleiche raus. Nur könnte es sein, dass man sich mit dieser Vorgehensweise schlechter stellt als wenn der Rechnungssteller die Umsatzsteuer seines Landes mit drauf packt, die eventuell niedriger liegt als die deutsche Umsatzsteuer. Daher habe ich mich gefragt, ob man da ein "Wahlrecht" hat (was ja nicht ganz fair wäre).

Gruß Henri

Re: Umsatzsteuer ID
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.09.2017

Was sind denn das frü Reverse-charge-Fälle?
Generell gilt: im nicht unternehmerischen Bereich kein Vorsteuerabzug. Das gilt entsprechend für den EU-Binnenverkehr

Re: Umsatzsteuer ID
von: Henri ()
Datum: 18.09.2017

Hallo Herr Pfeffer,

das sind z.B. Übersetzungsleistungen für unsere Mitgliederversammlung. Wir ziehen aus den Reverse-charge Rechnungen ja auch nicht die Vorsteuer sondern zahlen nur die Umsatzsteuer an unser Finanzamt.

Gruß Henri