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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vereinsfest
von: Karli ()
Datum: 12.09.2017

Guten Abend,

wir haben ein Fest zum 10jährigen Bestehen unseres Vereins gefeiert. Mit dabei waren ca. 1/3 Vereinsmitglieder und 2/3 Mitglieder von ortsansässigen Vereinen sowie vereinslose Einwohner. Alle Kosten des Festes wurden vom Verein getragen.
Ich gehe erstmal davon aus, dass die Kosten dem ideellen Bereich zuzuordnen sind. Ich hoffe, ich liege da richtig :-)
Müssen außerdem Kosten für die Mitgliederpflege angerechnet werden, z.B. anteilig 1/3 wie oben beschrieben?

Viele Grüße
Karli

Re: Vereinsfest
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.09.2017

Mangels Einnahmen ist das natürlich ideeller Bereich.
Kosten der Mitgliederpflege sind es aber nur bei Mitgliedern. Bei Nichtmitgliedern wird es schwierig, das gemeinnützigkeitsrechtlich unterzubringen.
Kann man die Nichtmitglieder irgendwie als Ehrenamtler des Vereins darstellen?

Re: Vereinsfest
von: Karli ()
Datum: 13.09.2017

Hallo Herr Pfeffer,

vielleicht könnte man so argumentieren, dass die Nicht-Mitglieder als Dankeschön für geleistete Unterstützung bei Veranstaltungen (Vereinszweck) eingeladen wurden.(?)

Dabei ist mir noch etwas anderes eingefallen. Hier ein Auszug aus unserer Satzung:

#
Zweck des Vereins ist die Förderung
- der Kultur,
- der Heimatpflege
- des traditionellen Brauchtums,
- des Sports

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Aufrechterhalten des kulturellen Betriebs des Vereinshauses (Ort) durch Organisation von kulturellen Veranstaltungen sowie die Pflege und Instandhaltung der Einrichtung und Anlagen.
Es werden Wanderungen und andere Ausflüge, Veranstaltungen zum Kennenlernen von traditionellem Handwerk, Arbeitseinsätze, Sportgruppen und Treffen mit anderen Vereinen organisiert.
#

Entspricht die Veranstaltung nicht generell unserem Vereinszweck?

Re: Vereinsfest
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.09.2017

Worin bestanden denn die Ausgaben für das Fest? Meist geht es ja um Beköstigung.

Re: Vereinsfest
von: Karli ()
Datum: 13.09.2017

Ja, es geht um Speisen und Getränke sowie Diskothek.

Re: Vereinsfest
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.09.2017

Da fehlt es dann bei Zuwendung an der Zweckverwirklichung.
Man könnte die Ausgaben als Annnehmlichkeiten für ehrenamtliche Helfer bzw. Sachlohn verbuchen. Im Rahmen der Ehrenamtspauschale bleibt das dann abgabenfrei.