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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Satzungsänderung Schulförderverein
von: Markus_A ()
Datum: 07.09.2017

Wir beabsichtigen für unseren Schulförderverein die Satzung zu ändern. Wir haben aufgenommen, dass unser Satzungszwecks insbesondere noch durch eine Schulcafeteria, eine Schülerzeitung und Querflötenunterricht erreicht wird. Das Finanzamt wurde vorab über die Satzungsänderung informiert und hat einen Entwurf enthalten. Diesem wurde zugestimmt. Bedeutet das jetzt für uns, dass automatisch die in diesen Zweckbetrieben erzielten Umsätze mit 7% versteuert werden, sofern sie nicht ggf. steuerfrei sind?

Re: Satzungsänderung Schulförderverein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.09.2017

Ja, im Zweckbetrieb wären hier die Umsätze nur mit 7% besteuert.
Die Unterrichtsleistungen wären aber nach § 4 Nr. 22a UstG steuerfrei.

Re: Satzungsänderung Schulförderverein
von: Markus_A ()
Datum: 08.09.2017

Vielen Dank für die Antwort.
Wir werden mit der Schülerzeitung an einem Preisausschreiben teilnehmen. Falls wir einen Geldpreis erhalten sollten, wäre dieser dann auch mit 7% steuerpflichtig? Ich habe mal gelesen, dass Preisgelder nicht steuerpflichtig sind.

Re: Satzungsänderung Schulförderverein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.09.2017

Das Preisgeld ist nicht steuerpflichtig, wenn die Schülerzeitung nicht eigens für das Preisausschreiben erstellt wird.