Satzungsänderung Schulförderverein
von: Markus_A ()
Datum: 07.09.2017
Wir beabsichtigen für unseren Schulförderverein die Satzung zu ändern. Wir haben aufgenommen, dass unser Satzungszwecks insbesondere noch durch eine Schulcafeteria, eine Schülerzeitung und Querflötenunterricht erreicht wird. Das Finanzamt wurde vorab über die Satzungsänderung informiert und hat einen Entwurf enthalten. Diesem wurde zugestimmt. Bedeutet das jetzt für uns, dass automatisch die in diesen Zweckbetrieben erzielten Umsätze mit 7% versteuert werden, sofern sie nicht ggf. steuerfrei sind?