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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
SEPA Vorab-Info mit Zusatz vereinfachte Zuwendungsbestätigung
von: Susannewieauchimmer ()
Datum: 29.08.2017

Hallo.
Ist es möglich bei der Vorab-Info für die erste SEPA-Lastschriftabbuchung auch einen Vermerk zu machen, dass dieses Schreiben (würde dann Infos über Freistellungsbescheid enthalten) zusammen mit Kontoauszug beim Finanzamt zur Vorlage für eine Spende reicht? Viele unserer Mitlgieder verstehen die Grenze von 200Euro nicht und fordern jedes Jahr eine Spendenquittung. das ist immer ein heidenaufwand und so unnötig. Hat da jemand Ahnung oder nutzt so etwas in der Art auch?

Hier mein Beispiel:

hiermit möchten wir Sie über die bevorstehende Lastschrift mit folgendem
Verwendungszweck: .......................... informieren.
Bitte prüfen Sie nachfolgend Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC) und informieren Sie uns ggf. über Änderungen.
IBAN
BIC
Belastungshöhe
Mandatsnummer
Wiederkehrende Zahlung Einmal/ zweimaljährlich
Ausführungstermin
Gläubiger-Identifikation

Bitte sorgen Sie für die notwendige Kontodeckung. Bankgebühren für nicht eingelöste Lastschriften müssen wir Ihnen leider weiterbelasten.


Wenn Sie den .......................... mit bis zu 200 Euro im Jahr unterstützen, wobei Ihr Mitgliedsbeitrag mitzählt, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung. Es reicht aus, wenn Sie dieses Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen. Für darüberhinausgehende Zuwendungen stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck aus.

Re: SEPA Vorab-Info mit Zusatz vereinfachte Zuwendungsbestätigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.09.2017

Grundsätzlich müsste das genügen, weil die erforderlichen Angaben für den vom Verein erstellten Beleg enthalten sind.
Ich würde das aber sicherheitshalber mit dem Finanzamt abklären.
Ich Zweifel können Sie ja einen Überweisungsvordruck beilegen (auch wenn der dann nicht benutzt wird).