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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
ehrenamtspauschale
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 25.08.2017

Hallo,

ein befreundeter Verein hatte letztens Ärger mit dem FA - diesen Ärger befürchte ich jetzt auch für uns.

Es wurde beanstandet, das Ehrenamtspauschalen auch für Tätigkeiten, die den Verein nicht "existenziell" betreffen (z.B. Vorstand, Kassenwart, Platzwart), gezahlt werden. Allerdings verstehe ich nicht, was das FA für ein Problem hat, ich lese aus dem §3 26a diese Einschränkung nicht herraus.

Müssten nicht Tätiggeiten, die der Erfüllung der Ziele des Vereins (lt. Satzung) dienen, egal was das für Tätigkeiten sind, mit einer Ehrenamtspauschale vergütet werden können? Und das gilt dann auch für Nichtmitglieder?

Dankeschön

Re: ehrenamtspauschale
von: Kizu ()
Datum: 28.08.2017

Ich kenne das auch nur so, dass bei der Ehrenamtspauschale (nicht bei der Übungsleiterpauschale!) im Prinzip JEDE Art Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich oder im Zweckbetrieb vergütet werden kann. Egal ob Mitglied oder nicht-Mitglied. Also auch für Büro-, Reinigungs- und Hausmeistertätigkeiten.

Könnte es sein, dass das Problem aus Sicht des Finanzamtes eher die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vereins ist?

Re: ehrenamtspauschale
von: Hardy ()
Datum: 29.08.2017

Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 wurde in § 3 Nr. 26a EStG eine Neuregelung zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten geschaffen (sogenannte Ehrenamtspauschale). Mit diesem neuen Freibetrag werden Einnahmen aus nebenberuflichen gemeinnützigen Tätigkeiten für steuerbegünstigte Körperschaften beim Empfänger bis zu einem Betrag von 720 Euro (bis 2012: maximal 500 Euro) im Jahr steuerfrei gestellt.
Begünstigt durch die Ehrenamtspauschale sind sämtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Bereich. Eine Beschränkung auf bestimmte berufsmäßig abgegrenzte Tätigkeiten (wie § 3 Nr. 26 EStG beim Übungsleiterfreibetrag) sieht die Ehrenamtspauschale nicht vor. Begünstigt sind demnach zum Beispiel die Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder, des Kassiers, der Bürokräfte, des Reinigungspersonals, des Platzwartes, des Aufsichtspersonals.

Mit frdl. Grüßen Hardy

Re: ehrenamtspauschale
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 06.09.2017

Danke