ehrenamtspauschale
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 25.08.2017
Hallo,
ein befreundeter Verein hatte letztens Ärger mit dem FA - diesen Ärger befürchte ich jetzt auch für uns.
Es wurde beanstandet, das Ehrenamtspauschalen auch für Tätigkeiten, die den Verein nicht "existenziell" betreffen (z.B. Vorstand, Kassenwart, Platzwart), gezahlt werden. Allerdings verstehe ich nicht, was das FA für ein Problem hat, ich lese aus dem §3 26a diese Einschränkung nicht herraus.
Müssten nicht Tätiggeiten, die der Erfüllung der Ziele des Vereins (lt. Satzung) dienen, egal was das für Tätigkeiten sind, mit einer Ehrenamtspauschale vergütet werden können? Und das gilt dann auch für Nichtmitglieder?
Dankeschön