Aufwendungen Anzeigengeschäft
von: Ninja2907 ()
Datum: 31.05.2017
Hallo Herr Pfeffer,
ich habe Ihrem Skript entnommen, dass die Einnahmen aus Anzeigen in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehören - die Vereinszeitschrift wird kostenlos an die Mitglieder abgegeben.
Sie erwähnen hier, dass die auf den Anzeigenteil entfallenden Aufwendungen ebenfalls im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb abgebildet werden können oder auf Antrag mit 15 % pauschal angenommen werden können.
Wenn man so einen Antrag vermeiden möchte, wie teilt man das am Besten auf? Rechnet man alle Anzeigen zusammen (wir haben sowohl ganzseitige, halbseitige, 1/3 und 1/4 Seiten) und teilt dann entsprechend nach Gesamtseiten des Heftes und darauf entfallende Seiten für Werbung auf?
Viele Grüße
Nina