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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufwendungen Anzeigengeschäft
von: Ninja2907 ()
Datum: 31.05.2017

Hallo Herr Pfeffer,

ich habe Ihrem Skript entnommen, dass die Einnahmen aus Anzeigen in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehören - die Vereinszeitschrift wird kostenlos an die Mitglieder abgegeben.

Sie erwähnen hier, dass die auf den Anzeigenteil entfallenden Aufwendungen ebenfalls im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb abgebildet werden können oder auf Antrag mit 15 % pauschal angenommen werden können.

Wenn man so einen Antrag vermeiden möchte, wie teilt man das am Besten auf? Rechnet man alle Anzeigen zusammen (wir haben sowohl ganzseitige, halbseitige, 1/3 und 1/4 Seiten) und teilt dann entsprechend nach Gesamtseiten des Heftes und darauf entfallende Seiten für Werbung auf?

Viele Grüße
Nina

Re: Aufwendungen Anzeigengeschäft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.05.2017

Ja, die Rechtsprechung sagt, dass bei der Aufteilung der Kosten die Seitenzahlen zugrundegelegt werden.