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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Buchung Mitgliedbeiträge
von: Kamira ()
Datum: 15.12.2016

Hallo,
ich habe vor kurzem die Buchführung für unseren Förderverein einer Freiwilligen Feuerwehr übernommen.
Da lief die letzten Jhre einiges schief und anscheinend wurde seit 2008 keine Steuererklärung mehr abgegeben.
Jetzt wollen wir aber wieder gemeinnützig werden und ich muss jetzt die Stereerklärung für 2014 und 2015 nachreichen.
Bei der Überprüfung der Unterlagen ist mir aufgefallen, dass 2014 wegen der Umstellung auf SEPA irgendwas nicht geklappt hat und die Mitgliedbeiträge für 2014 er im April 2015 abgebucht wurden. Im Dezember 2015 wurden dann die Mitgliedsbeiträge für 2015 abgebucht.
Jetzt meine Frage: In welche Steuererklärung müssen die Mitgliesbeiträge von 2014 als Einnahmen eingerechnet werden? 2014, weil sie zweckmäßig dazu gehören oder 2015, weil sie dort tatsächlich angefallen sind?
Vielen dank schon mal für eure Hilfe!!!

Re: Buchung Mitgliedbeiträge
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.12.2016

Wenn der Verein nicht bilanziert, werden die Einnahmen grundsätzlich dem Jahr zugeordnet, in dem sie zufließen.