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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Körperschaftssteuererklärung (Abschreibung für Gebäude)
von: Alex ()
Datum: 14.12.2016

In Ergänzung zu dem letzten Beitrag noch eine Frage zu einer für 2015 abzugebenden Körperschaftssteuerklärung. Unser Schützenverein hat im Laufe der letzten 20 Jahre insgesamt 3 Gebäude errichtet. 1996 einen Luftgewehrstandanbau- bzw. –neubau. 1998 eine Gemeinschaftshalle zusammen mit dem Sportverein (Eigentumsanteil 50 %). 2001 eine kleinere Halle für verschiedene Zwecke (Lager, Veranstaltungen mit Tresen z. B. Schützenfest, Altpapierlager).
Wir möchten hierfür eine Gebäudeabschreibung ansetzen (Anmerkung: Wird erstmals berechnet, weil in der Vergangenheit noch keine Körperschaftssteuererklärung erforderlich war). Bei der Halle von 2001 kann offensichtlich eine Abschreibung von 3 % pro Jahr vorgenommen werden, weil entsprechend § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG nach dem 31.12.2000 mit dem Bau begonnen wurde.
Was ist mit den beiden älteren Gebäuden ? Sind diese als sonstige Gebäude zu sehen, die mit 2 % jährlich abgeschrieben werden können ?
Bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten sind sicherlich die gezahlten Zuschüsse abzuziehen, so dass der Restbetrag dann als Berechnungsgrundlage genommen werden kann ?
Bei der Gemeinschaftshalle die vom Sportverein fast ausschließlich für sportliche Zwecke und von unserem Schützenverein aber häufiger auch für Veranstaltungen mit Tresenverkauf (z. B. Oktoberfest, Schützenfest) genutzt wird, haben wir damals einen anteiligen Differenzbetrag der nicht beglichenen Baukosten (nach Abzug) der Zuschüsse an den Sportverein überwiesen. Kann dieser von unserem Verein gezahlte Differenzbetrag als Berechnungsgrundlage für die AfA genommen werden ?

Re: Körperschaftssteuererklärung (Abschreibung für Gebäude)
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.12.2016

Da ist m.E.so weit richtig. Wenn die Gebäude aber nicht nur im steuerpflichtigen Bereich genutzt werden, kann hier nur eine anteilige Abschreibung erfolgen.