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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Körperschaftsssteuerklärung
von: Alex ()
Datum: 14.12.2016

Wegen Überschreitung der Besteuerungsfreigrenze von 35.000 € aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb hat unser Verein für 2015 noch eine Körperschaftssteuererklärung abzugeben. Bei den Ausgaben kann hier ja einiges in Ansatz gebracht werden. Die vom Steuerberater noch bis zum 31.12. abzugebende Umsatzsteuererklärung wird voraussichtlich eine noch für 2015 zu zahlende Umsatzsteuer von ca. 2.800 Euro enthalten. Wie ist diese Umsatzsteuer für die Körperschaftssteuererklärung zu sehen. Sie wird zwar voraussichtlich erst Anfang Januar an das Finanzamt gezahlt, ist aber eigentlich dem Steuerjahr 2015 zuzurechnen. Kann dieser Betrag als Betriebsausgabe für 2015 abgezogen werden oder sind nur Umsatzsteuerzahlungen abziehbar, die auch tatsächlich in 2015 an das Finanzamt überwiesen wurden; also zum Beispiel eine Umsatzsteuerzahlung von 2014 ?

Re: Körperschaftsssteuerklärung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.12.2016

Bei Nichtbilanzierern ist die Umsatzsteuer eine Betriebsausgabe zum Zahlungszeitpunkt. Die Umsatzsteuervorauszahlung wird also grundsätzlich ins nächste Jahr gebucht.
Es gilt aber die 10-Tage-Regelung. Wurde die Umsatzsteuervorauszahlung also bis zum 10. Januar geleistet, wird sie noch in alte Jahr gebucht.