Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
EÜR
von: Wilma_D ()
Datum: 08.12.2016

Darf ich einmal ganz blond fragen: Wenn alle Ausgaben und Einnahmen über das Firmenkonto laufen, müsste die EÜR dann nicht immer dem Kontensaldo entsprechen? Oder habe ich da eine Denkfehler?

LG Wilma

Re: EÜR
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.12.2016

Die EÜR enhält keine Kontensalden (Bestände), sondern nur Aufwands- und Ertragsposten.
Richtig ist aber in diesem Fall, dass die alle über das Konto gebucht werden.

Re: EÜR
von: Wilma_D ()
Datum: 08.12.2016

Ja, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Ich meine die Jahresverkehrszahlen Soll und Haben in der Buchhaltung. Der Saldo daraus müsste doch bei der EÜR meinen Gewinn/Verlust ergeben, wenn wir alles über diese eine Konto buchen, oder?

Ich frage deshalb, weil unser Vorstand jetzt kurz vor dem Jahresabschluss doch überlegt, von der freiwilligen Bilanzierung auf die EÜR zu wechseln und ich mal eben schnell raushauen soll, wie es denn nach EÜR am Jahresende aussehen würde. Ich müsste in diesem Fall natürlich auch den Übergangsgewinn von der Umstellung Bilanz zur EÜR berücksichtigen....

LG Wilma

Re: EÜR
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.12.2016

Es war nicht klar, dass Sie bilanzieren. Deswegen diese Antwort.
Dass der Saldo aus den Kontobewegungen den gleichen Überschuss/Fehlbetrag ergeben muss, wie die Saldierung der Einnahmen/Ausgaben in der EÜR ist richtig. Das ist ja das Prinzip der doppelten Buchhaltung.
Ein Übergangsgewinn würde nur bei bestimmten bilanzierungsspezifischen Buchungsvorgängen entstehen wie Rechnungsabgrenzung, Erfassung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder der Behandlung der Umsatzsteuer.

Re: EÜR
von: Wilma_D ()
Datum: 09.12.2016

Hallo Herr Pfeffer,

herzlichen Dank. Ja, wenn ich die RAPs, Forderungen und Verbindlichkeiten "bereinige" hätten wir einen Übergangsgewinn in Höhe von knapp 50.000 Euro. Müssten wir diesen sofort versteuern oder erhöht er einfach meinen Gewinn für 2016, d.h. würde ich ihn am Jahresende auf meinen gemäß EÜR Gewinn oder Verlust aufschlagen?

Danke für die Hilfe!

Re: EÜR
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.12.2016

Versteuert wird immer jahresbezogen. Also können die Verluste des aktuellen Jahres berücksichtigt werden.

Re: EÜR
von: Wilma_D ()
Datum: 09.12.2016

Super! Dankeschön für die schnelle Hilfe!