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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
vom Haushaltsplan zur Jahresrechnung und Bilanzfragen
von: Henri ()
Datum: 05.12.2016

Ich nochmal ;). Ich entschuldige mich gleich im Voraus dafür dass es etwas länger wird, aber ich habe echt einen Knoten im Kopf.

Ich mache hier ja noch nicht so lange die Buchhaltung. Es ist hier wohl üblich einen Haushaltsplan aufzustellen, der von der Mitgliederversammlung auch verabschiedet wird. Ich bin jetzt gebeten worden, den Nachtragshaushalt zu erstellen. So weit so gut. Der (Nachtrags-)Haushalt enthält doch alle prognostizierten Einnahmen und Ausgaben eines Jahres. Inwiefern kann denn der Nachtragshaushalt bei einem Bilanzierer Auskunft geben über das voraussichtliche Jahresergebnis; denn das wird hier verlangt. Wenn wir eine EÜR machen würden, würde ich das verstehen. Wir bilanzieren aber und das bekomme ich jetzt in meinem Kopf nicht glattgezogen. Für Debitoren und Kreditoren macht das in meinen Augen ja Sinn. Alles was in meiner OP zum Jahresende noch offen ist wandert in die Forderungen und Verbindlichkeiten. Aber der Bankbestand? Wie soll ich den denn durch die Ausgaben und Einnahmen abbilden? Dann muss ich noch Rückstellungen bilden - sind das Ausgaben in meinem Nachtragshaushalt? Und dann habe ich noch eine erhaltene Anzahlung. Diese wandert ja als Verbindlichkeit in meine Bilanz. D.h. ich müsste sie als Ausgabe in meinem Nachtragshaushalt darstellen?? Macht das Sinn??

Mein zweites gedankliches Problem: wie gesagt bilanzieren wir. Ich arbeite mit dem SKR49 von DATEV und habe mir jetzt mal die Jahresabschlussauswertungen angezeigt. Die GuV ist in die 4. Teilbereiche des Vereins aufgegliedert. Schön! Aber dann fließt alles in eine Bilanz? Gehen wir mal davon aus, dass ich im wirtschaftliche Bereich nur die Anzahlung in Höhe von 50.000 Euro hätte. Dann geht dieser Betrag doch in die Verbindlichkeiten meiner Bilanz und ist dort gar nicht mehr dem wirtschaftlichen Bereich zurechenbar. Werden da nicht mehrere Bereich miteinander vermischt? Ich würde jetzt z.B. einen Verlust im wirtschaftlichen Bereich generieren, der so doch gar nicht ersichtlich ist, oder?

Irgendwie bekomme ich den Knoten nicht aus dem Kopf und wäre für Hilfe sehr dankbar.

Henri

Re: vom Haushaltsplan zur Jahresrechnung und Bilanzfragen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.12.2016

Zunächst ist ein Haushaltsplan grundsätzliche eine Ertragsvorschau - also auf Basis der GuV, nicht der Bilanz.. Die muss um eine Liquiditätsrechnung ergänzt werden
Die Bilanz spielt nur insoweit eine Rolle, als es um die erforderlichen liquiden Mittel geht (Deckung eventueller Verluste) und Überbrückung von Liquiditätsengpässen.

In der Bilanz werden die steuerlichen Bereiche nicht abgebildet.
Eine gemeinnützige Einrichtung muss aber die zweckgebundene Mittelverwendung - auch des Anlagevermögens - nachweisen können. Die Vermögensaufstellung (Bilanz) muss also bei Bedarf um eine Mittelverwendungsrechnung ergänzt werden. Daraus muss hervorgehen, dass alle Mittel, die nicht bereits zweckgebunden verwendet werden, entweder als gemeinnützigkeitsrechtliche Rücklagen ausgewiesen sind oder noch unter die zweijährige Verwendungsfrist fallen.

Re: vom Haushaltsplan zur Jahresrechnung und Bilanzfragen
von: Henri ()
Datum: 07.12.2016

Danke Herr Pfeffer für Ihre Hilfe. Was ich dann immer noch nicht verstehe, ist, wie ich denn am Jahresende meine Steuerbilanz für den wirtschaftlichen Bereich erstelle? Wenn ich davon ausgehe, dass wir im wirtschaftlichen Bereich einen Gewinn von 40.000 € machen werden, braucht das FA doch eine entsprechende Steuerbilanz, oder?

LG Henri

Re: vom Haushaltsplan zur Jahresrechnung und Bilanzfragen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.12.2016

Eine eigenen Bilanz für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird nicht gemacht. Es muss nur die GuV um eine Aufstellung ergänzt werden, die die Aufwendungen und Erträge den steuerlichen Bereich zuordnet.
Dafür, wie das gemacht wird, gibt es keine verbindlichen Vorgaben.