Re: Vereinbarung Ehrenamtspauschale / Übungsleiterfreibetrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.11.2016
>Meine Frage ist nun, ob diese Tätigkeiten bei der Ehrenamtspauschale (Putzfrau und Platzwart) und bei der ÜL-Pauschale (Trainer/Betreuer) nun Dienstverhältnisse oder Auftragsverhältnisse sind? Gibt es da einen Unterschied?
Ja. Das Dienstverhältnis (genauer Arbeitsverhältnis) beinhaltet andere Rechte des Mitarbeiters, z.B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, gesetzliche Kündigungsfristen usf.
Ein Aufrag ist jederzeit kündbar.
Bei einer Arbeitszeit von 13 Stunden pro Woche und entsprechender Vergütung darf man regelmäßig nicht mehr von einem Auftragsverhältnis ausgehen. Ein Arbeitsverhältnis liegt nach herrschender Rechtsprechung vor, wenn die Vergütung für den Lebensunterhalt relevant ist.
>Zudem frage ich mich ob bei der Formulierung "im Rahmen der satzungsmäßigen ideellen Zwecke und Aufgaben des Vereins" auch der Zweckbetrieb mit eingeschlossen sind.
Ja. Aber das dürfte hier keine Rolle für die Art des rechtlichen Verhältnisses spielen.