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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Frage bzgl. Zuordnung zu Tätigkeitsbereichen
von: znktf ()
Datum: 21.11.2016

Hallo,

ich bin Kassierer in einem Schießsportverein und bin gerade dabei unsere Buchführung zu überarbeiten. In der Tabelle sollen nun auch die vier Tätigkeitsbereiche genannt werden, allerdings habe ich mit einigen Posten so meine Probleme wo ich diese zuordnen soll.

Das Gebäude gehört uns und ist bezahlt, für das Grundstück zahlen wir aber quartalsweise eine Pacht. Die Ausgaben für Pacht, Instandhaltung der Gebäude sowie Versicherungen habe ich erst einmal der Vermögensverwaltung zugeordnet. Ist das so richtig?
Wo ordne ich die Energiekosten (Strom, Wasser) zu? Dem steuerunschädlichen Zweckbetrieb?

Grüße

Re: Frage bzgl. Zuordnung zu Tätigkeitsbereichen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.11.2016

> Das Gebäude gehört uns und ist bezahlt, für das Grundstück zahlen wir aber quartalsweise eine
Pacht. Die Ausgaben für Pacht, Instandhaltung der Gebäude sowie Versicherungen habe ich erst einmal
der Vermögensverwaltung zugeordnet. Ist das so richtig?>

Die Zuordnung hängt von der Nutzung des Gebäude ab. In die Vermögensverwaltung gehört die Pacht nur, wenn aus einer langfristigen Vermietung Erträge erzielt werden, sonst gibt es ja keine Vermögensverwaltung.

>Wo ordne ich die Energiekosten (Strom, Wasser) zu? >

Hier gilt das Gleiche. Eventuell ist auch eine Aufteilung (ideeller Bereich/Zweckbetrieb) erforderlich.
Die Frage ist wie gesagt: Wofür nutzt der Verein das Gebäude?

Re: Frage bzgl. Zuordnung zu Tätigkeitsbereichen
von: znktf ()
Datum: 21.11.2016

Diese Aufteilung ideeller Bereich und Zweckbetrieb ist vorhanden.

Die Gebäude (Vereinsheim + Schießstand) wird vornehmlich von den Mitgliedern genutzt, selten werden die Räumlichkeiten stundenweise vermietet (diese Einnahmen habe ich der Vermögensverwaltung zugeordnet).

Re: Frage bzgl. Zuordnung zu Tätigkeitsbereichen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.11.2016

<Die Gebäude (Vereinsheim + Schießstand) wird vornehmlich von den Mitgliedern genutzt, selten werden die Räumlichkeiten stundenweise vermietet (diese Einnahmen habe ich der Vermögensverwaltung
zugeordnet).>

Die stundenweise Vermietung ist allerdings keine Vermögensverwaltung, sonder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Demnach müsste die Raumkosten auf diese drei Bereiche aufgeteilt werden.

Re: Frage bzgl. Zuordnung zu Tätigkeitsbereichen
von: znktf ()
Datum: 21.11.2016

Also:
- stundenweise Vermietung: wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Pacht / Energie / Versicherung: Aufteilung ideeller Bereich und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Richtig?

Re: Frage bzgl. Zuordnung zu Tätigkeitsbereichen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.11.2016

Genau.
Sie hatten aber auch noch den Zweckbetrieb erwähnt. Welche Einnahmen haben Sie da?

Re: Frage bzgl. Zuordnung zu Tätigkeitsbereichen
von: znktf ()
Datum: 21.11.2016

Vielen Dank schonmal!

Hier werden ja, wenn ich das richtig sehe, u. a. Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen verbucht. Unser Verein generiert hier so gut wie keine Einnahmen.

Bei der Zuordnung der einzelnen Bereiche habe ich mich an der Aufstellung des Landessportbundes Berlin orientiert. Gibt es da ggf. noch eine bessere Übersicht?

Ich hätte auch kein Problem damit die Buchführung mittels einer Software zu erledigen, wenn das einfacher ist. Welche Programme sind empfehlenswert?



Edited 1 time(s). Last edit at 21.11.2016 by znktf.

Re: Frage bzgl. Zuordnung zu Tätigkeitsbereichen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.11.2016

Wenn es im Zweckbetrieb fast keine Einnahmen gibt, hätte ich keine Bedenken, auf eine Aufteilung zu verzichten und die Raumkosten soweit dem ideellen Bereich zuzuordnen.

Softwareempfehlungen sind schwierig, weil man Programm nur serös bewerten kann, wenn man sie gut kennt. Für Sportvereine gibt es aber eine Reihe guter Lösungen, die mit dem SKR 49 arbeiten, der ja gerade auf Sportvereine ausgelegt ist.

Re: Frage bzgl. Zuordnung zu Tätigkeitsbereichen
von: znktf ()
Datum: 21.11.2016

Super, viele Dank für die schnelle und kompetente Hilfe!