Weiterbildungskosten eigener Mitarbeiter = Zweckerfüllung?
von: Schneider ()
Datum: 16.11.2016
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
ich würde mich freuen, wenn Sie mir bei der Frage helfen können, ob die Bildungsausgaben für eigene Mitarbeiter der Zweckerfüllung zuzurechnen sind, wenn der Verein als Satzungszweck u.a. Bildung hat.
Viele Grüße
Schneider