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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ehrenamtspauschale / Übungsleiterfreibetrag
von: Fibu ()
Datum: 15.11.2016

......und wieder ein Frage:

Wir treffen bei uns im VErein mit allen Empfänger der Übungsleiterpauschale und er Ehrenamtspauschale eine Vereinbarung. Insebesondere bestätigen uns die Empfänger damit dass die die steuer-und sozialversicherungfreie Aufwandsentschädigung in diesem Kalenderjahr nicht auch noch anderswo beziehen. Ist es denn wirklich erforderlich dass diese Vereinbarung jedes Jahr neu gemacht wird oder kann ein entsprechender Zusatz helfen, dass die Vereinbarung auch für die Folgejahre gilt:

zum Beispiel.
Falls ich über das Ende des laufenden Kalenderjahres für den Verein tätig bin, gilt diese Erklärung auch für die folgenden Kalenderjahre. Änderungen werde ich unverzüglich schriftlich mitteilen.

Re: Ehrenamtspauschale / Übungsleiterfreibetrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.11.2016

Ja, natürlich es gibt ja kein gesetzliches Verfallsdatum für Vereinbarung. Man kann das auch in einem unbefristeten Rahmenvertrag regeln, der die laufenden Zahlungen offen lässt.

Re: Ehrenamtspauschale / Übungsleiterfreibetrag
von: Fibu ()
Datum: 15.11.2016

Das ist ja gut. Ich habe in verschiedenen Büchern zum Thema eben gelesen, dass " der Verein sich jährlich bestäigen lassen muss, dass diese Ehrenamtspauschale/Übungsleiterpauschale nicht noch anderswo in Anspruch genommen wird. So war ich verunsichert.