Re: Zweckbetriebsgrenze T€ 45
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.11.2016
Wenn der Verein auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze verzichtet, wird dann der Zweckbetrieb zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?
Ja, die pauschale Zweckbetriebsgrenze von 45.000 Euro gilt für alle Einahmen aus dem Sportbetrieb. Überschreitet der Verein die Freigrenze, werden die Einnahmen steuerpflichtig.
Sind an den Sportveranstaltungen aber keine bezahlten Sportler beteiligt, kann er auf die Anwendung der Freigrenze verzichten, dann sind alle sportlichen Veranstaltungen ohne bezahlte Sportler ein Zweckbetrieb.
Und unter welchen Voraussetzungen kann ein Verein auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze verzichten?
Wie gesagt, wenn keine bezahlten Sportler beteiligt sind. Ansonsten wird aufgeteilt: Nur die Veranstaltungen ohne Profisportler sind dann ein Zweckbetrieb.