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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zweckbetriebsgrenze T€ 45
von: Fibu ()
Datum: 15.11.2016

.....und wieder ein Fragestellung:
In der Fachliteratur lese ich dass, wenn die Einnahmen aus dem Zweckbetrieb in einem Jahr über T€ 45 liegen, der Zweckbetrieb zum Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird.

Ist das automatisch so oder kann der Verein das beeinflussen. In unserm Fall ist der Verlust aus dem Zweckbetrieb höher als der Gewinn im Wirtschafltlichen Geschäftsbetrieb. Das würde bedeuten, dass der Wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einen Verlust ausweist. Das würde dann ja in anderer Hinsicht zu Schwierigkeiten führen.

Ich auch gelesen, dass ein Verein freiwillig auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze verzichten kann. Ist das richtig?

Re: Zweckbetriebsgrenze T€ 45
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.11.2016

Eine Rückfrage: Es handelt sich um einen Sportverein mit bezahlten Sportlern?
Nur hier kann aus dem Zweckbetrieb nach § 67a ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb werden, wenn diese Umsatzfreigrenze überschritten wird.
Die allgemeine Umsatzfreigrenze für steuerpflichtige Geschäftsbetriebe liegt sonst bei 35.000 Euro.

Re: Zweckbetriebsgrenze T€ 45
von: Fibu ()
Datum: 15.11.2016

oh dann habe ich das wohl ganz falsch verstanden. Bezahlte Sportler gibt es bei uns keine.
Heißt das dann, dass NUR wenn bezahlte Sporlter im Verein sind, dann der Zweckbetrieb zu einen wirtschafltichen Geschäftsebetrieb wird wenn die Einnahmen größer als T€ 45 sind.

Wenn also keine bezahlen Sporter im Verei sind, dann ändert sich also auch nichts wenn im Zweckbetrieb die Einnahmen einschließlich UST größer sind als 45.000 €

Re: Zweckbetriebsgrenze T€ 45
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.11.2016

Ganz richtig. Allerdings muss der Verein auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze verzichten.
Das geschieht im Rahmen der Steuererklärung mit dem Formular GEM 1A.

Re: Zweckbetriebsgrenze T€ 45
von: Fibu ()
Datum: 15.11.2016

Das verstehe ich nun nicht.

Wenn der Verein auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze verzichtet, wird dann der Zweckbetrieb zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?

Und unter welchen Voraussetzungen kann ein Verein auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze verzichten?

Re: Zweckbetriebsgrenze T€ 45
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.11.2016

Wenn der Verein auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze verzichtet, wird dann der Zweckbetrieb zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?

Ja, die pauschale Zweckbetriebsgrenze von 45.000 Euro gilt für alle Einahmen aus dem Sportbetrieb. Überschreitet der Verein die Freigrenze, werden die Einnahmen steuerpflichtig.
Sind an den Sportveranstaltungen aber keine bezahlten Sportler beteiligt, kann er auf die Anwendung der Freigrenze verzichten, dann sind alle sportlichen Veranstaltungen ohne bezahlte Sportler ein Zweckbetrieb.

Und unter welchen Voraussetzungen kann ein Verein auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze verzichten?

Wie gesagt, wenn keine bezahlten Sportler beteiligt sind. Ansonsten wird aufgeteilt: Nur die Veranstaltungen ohne Profisportler sind dann ein Zweckbetrieb.

Re: Zweckbetriebsgrenze T€ 45
von: Fibu ()
Datum: 15.11.2016

Vielen Dank. Nun hab auch ich es kapiert.