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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Bewirtung Abteilungsleitung
von: Fibu ()
Datum: 14.11.2016

Guten Abend,
ich fürchte ich habe diese Frage so oder so ahnlich schon einmal gestellt. Allerdings würde ich gerne noch einmal gezielt nachfragen ob nun auch die Bewirtung im Rahmen von Abteilungsbesprechungen oder Sitzungen des Vorstandes auch in diese 40 -EUR-Grenze (Aufmerksamkeiten) fallen? Macht es da so gar keinen Unterschied, dass es sich hier um Vereinsmitglieder handelt, die eine Funktion im Verein haben und aus diesem Anlass eben öfter zu Besprechungen zusammenkommen in derern Rahmen es Getränke oder eine Kleinikgeit zum Essen gibt.

Re: Bewirtung Abteilungsleitung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.11.2016

Die Annehmlichkeitengrenze ist ja auf das Jahr bezogen (uns insbesondere für Mitglieder gedacht). Deswegen spielt es keine Rolle, wie oft diese Treffen stattfinden.

Re: Bewirtung Abteilungsleitung
von: Fibu ()
Datum: 15.11.2016

Heißt das nun aber, dass auch diese "Bewirtungen" im Rahmen der Sitzungen in diese Annehmlichkeitsgrenze von 40 EUR hineinfallen

Re: Bewirtung Abteilungsleitung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.11.2016

Ja, es ist ja keine Bewirtung von Geschäftspartnern.
Man könnte die Verpflegung aber auch als Sachlohn behandeln und über die Ehrenamtspauschale abgabenfrei stellen.