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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mitgliedsbeiträge
von: Holger ()
Datum: 04.11.2016

Guten Morgen Herr Pfeffer,

unser Verein ist bereits in das VR eingetragen. Wir haben den Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt gestellt. Gestern habe ich mit dem Sachbearbeiter gesprochen. Die Satzung die schon vorgeprüft war ist okay. Er hat nun eine Steuernummer beantragt die uns gesondert zugeht und dann bekommen wir von ihm die Bestätigung. Jetzt meine Frage können wir nun schon Mitgliedsbeiträge einziehen und eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen wenn wir die vorläufige Bescheinigung erhalten haben.

Vielen herzlichen Dank im Voraus,

Holger B.

Re: Mitgliedsbeiträge
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.11.2016

Zuwendungsbescheinigungen können ausgestellt werden, sobald der Freistellungsbescheid vorliegt.

Re: Mitgliedsbeiträge
von: Holger ()
Datum: 04.11.2016

....und einziehen dürfen wir schon jetzt?

Re: Mitgliedsbeiträge
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.11.2016

Es kommt auf den Zahlungszeitpunkt an (Zufluss). Also erst ab Datum des Freistellungsbescheids.