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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Tierpflegepauschale für Spendenbescheinigung
von: Monika V. ()
Datum: 24.10.2016

Lieber Herr Pfeffer,
Ich schon wieder.
Unser Tierschutzverein hat seit vielen Jahren private Tierpflegestellen und kein Tierheim. Dabei bin ich auf Pflegestellenabrechnungen gestoßen, die mit dem Vorstand eine Pflegepauschale pro Tier und Tag vereinbart haben. Diese legen quartalsweise eine Zusammenstellung vor, wieviele Tiere sie an wie vielen Tagen zur Pflege hatten, woraus sich ein Gesamtbetrag ergibt. Dies wird nicht zur Aufwandsentschädigung zur Barauszahlung anerkannt, sondern nur gegen Spendenbescheinigung so gemacht.
Meine Frage: Eine Barspende kann das ja nicht sein, also wäre das ja eine Sachspende und ich frage mich, ob die vorgelegten Zusammenstellungen einer Wertermittlung für die Sachspendenbescheinigung uberhaupt genügen oder diese "Pflegepauschalierung" so gar nicht handhabbar ist.

Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Mit besten Grüßen
Monika V.

Re: Tierpflegepauschale für Spendenbescheinigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.10.2016

Wenn nicht Futter oder andere Sachmittel abgerechnet werden, handelt es sich um keine Sachspende, sondern um eine Leistungsspende. Dann muss eine Vereinbarung über die Vergütung der Pflegearbeit vorliegen. Außerdem ist die Frage, zu welchen steuerlichen Folgen das bei den Pflegepersonen führt. Hier werden ja Arbeitsleistungen vergütet.

Re: Tierpflegepauschale für Spendenbescheinigung
von: Monika V. ()
Datum: 24.10.2016

Ach du meine Güte, Sie haben Recht, Herr Pfeffer, dann ist es ja Leistungsspende.
Es wurden hierzu noch nie fixierte Leistungsvereinbarungen mit den Personen getroffen über die Arbeitsleistung. Und nachdem diese dann ja "nur" eine Spendenbescheinigung bekommen haben, muss ich davon ausgehen, dass dies bei den Leistenden bisher nicht als Arbeitsvergütung betrachtet wurde.

Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort, auch wenn ich jetzt viel Arbeit zum Glattziehen vor mir hab.

Monika V.