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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verpfllegung WSG
von: Fibu ()
Datum: 22.10.2016

Hallo,
unser Verein macht einmal im Jahr ein Fest, dessen Einnahmen/ Ausgaben dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuorden ist.
Wenn dann hier beim Aufbau des Zeltes den Helfern eine Brotzeit ausgegeben wird, sind dann diese Ausgaben auch im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb anzusiedeln. Auch wenn es sich natürlich bei den Helfern um Vereinsmitglieder handelt?
Danke für ihre Hilfe.

Re: Verpfllegung WSG
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.10.2016

Ja, für die Kosten gilt hier das Versachungsprinzip und damit die Zuordnung zum steuerpflichtigen Bereich.