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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Erbpachtzins Tennisplatz
von: Fibu ()
Datum: 18.10.2016

Hallo Herr Pfeffer,
wieder einmal bin ich unschlüssig. Die Tennispätze unsere Tennisabeilung sind auf einem Grunstück erbaut, für welches Erbpachtzins bezahlt werden muss. Ist es richtig, diese Erbpachtzinsen im Bereich des Zweckbetriebs (Kosten der Sportanlagen) unterzubringen oder muss das in die Vermögensverwaltung?
Danke im Voraus.

Re: Erbpachtzins Tennisplatz
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.10.2016

Für eine Zuordnung zur Vermögensverwaltung wären ja Erträge aus dem Vermögen (z.B. durch langfristige Vermietung) erforderlich.
Hier geht es aber nur um Aufwand, der entsprechend dem Sportbetrieb zugeordnet wird.