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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Wertgutschein
von: Fibu ()
Datum: 18.10.2016

Bei unserem Sommerfest wurden an Mitglieder und Nicht-Mitglieder, Freunde und Förderer Wertmarken zu je 2,50 € ausgegeben. Diese können dann bei den Buden beim Fest gegen Essen und Getränke eingetauscht werden. Gegen Vorlage der Wertmarken erstattet der Verein den Betreibern (Vereinsabteilungen oder Firmen die gegen Standmiete beim Fest Waren anbieten) den Gegenwert der Wertmarken.

Wie ist das zu buchen?

Re: Wertgutschein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.10.2016

Der Verkauf der Wertmarken ist eine umsatzsteuerbare Einnahme des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.
Die Erstattung dann ein Aufwand - analog zum Wareneinkauf.

Re: Wertgutschein
von: Fibu ()
Datum: 18.10.2016

Danke für die Antwort. Aber ich verstehe das noch nicht ganz.
Die Wertmarken werden sozusagen verschenkt.
So muss ich zwei Varianten unterscheiden:

1. Jemand kauft ein Stück Kuchen beim Stand der Skiabteilung und bezahlt mit der Wertmarke über 2,50 €
Dann ist das ein Umsatzserlös des Vereins im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb über 2,50 € incl USt
Wie aber ist das "Verschenken" der Wertmarken zu buchen

2. Jemand kauft eine Waffel bei einem Stand der mit dem Verein nichts zu tun hat.
(Stand zahlt Standmiete und diese wird als Erlös im wirtschafltichen Geschäftsbetrieb gebucht.)
Ist die Erstattung des Gegenwertes der Wertmarken an die Firma dann wie ein Wareneinkauf zu buchen?

Re: Wertgutschein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.10.2016

Wenn die Wertmarken verschenkt werden, sind das entweder Annehmlichkeiten im Rahmen der Mitgliederpflege oder Repräsentationskosten .

Der Verkauf von Dritten wird natürlich nicht über den Verein gebucht. Nur die Standgebühr ist eine Einnahme des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.
Aber wie gesagt ist die Erstattung an die Standbetreiber wie ein Wareneinkauf zu buchen .

Re: Wertgutschein
von: Fibu ()
Datum: 18.10.2016

Danke für die Antwort.
Wie verhält sich das mit der Mehrwertsteuer, wenn ich die Erstattung der Wertmarken wie einen Wareneingang buche. Die Wertmarken könnte ja für Speisen oder Getränke mit 7% oder 19% eingesetzt worden sein.

Re: Wertgutschein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.10.2016

Gut Frage. Ich gehe davon aus, das man hier grundsätzlich den Regelsatz anwendet.

Re: Wertgutschein
von: Fibu ()
Datum: 18.10.2016

Danke. Sie haben mir wieder einmal sehr geholfen. Was täte ich nur ohne dieses Forum.

Re: Wertgutschein
von: WPLPHSS ()
Datum: 30.11.2019

Wir sind ein nicht gemeinnütziger Verein.
Vor der Versammlung treffen sich einige Vereinsmitglieder zum gemeinsammen Essen. Dieses wird von einem Cateringunternehmen zubereitet und gebracht. Die Kosten für das Essen belaufen sich auf ca. 11,50 € pro Teilnehmer. Die Vereinsmitglieder zahlen für dieses Essen einen Betrag von 5,00 €. In der Vergangenheit waren die Versammlungen (2x in 1 Jahr) sehr schlecht besucht. Daher haben wir das Essen zu dem sehr günstigen Preis angeboten.

1 Stunde später kommen weitere Vereinsmitglieder zur Versammlung. Auf der Versammlung sind sämtliche Getränke (Bier Cola, Fanta, Wasser) für sämtliche teilnehmenden Vereinsmitglieder kostenlos. Wenn jemand eine Runde spendieren möchte, zahlt er lediglich den Einkaufspreis (ca. 0,50 €/Getränk)

Wie gestaltet sich die Besteuerung? Das gezahlte Geld (5,00 €/Person) wird mit 19 % USt versteuert und aus den Rechnungen der Lieferanten wird die Vorsteuer gebucht. Müssen die Freigetränke ebenfalls mit 19 % versteuert werden? Ich meine mal gehört zu haben, dass das Finanzamt 2/3 des regulären Verkaufpreises zur Besteuerung heranzieht. (d. h. 0,2 l Bier, Cola etc kosten 1,50; dann also 1,00 €/pro Getränk versteuern?) Vom Essen müste 7,50 € versteuert werden? Oder kann man von einer Zuwendung des Vereins an seine Mitglieder auf eine generelle Besteuerung verzichten?



Edited 2 time(s). Last edit at 30.11.2019 by WPLPHSS.

Re: Wertgutschein
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2019

Müssen die Freigetränke ebenfalls mit 19 % versteuert werden?
# Nein, das fällt in den nichtunternehmerischen Bereich. Deswegen ist aber auch kein Vorsteuerabzug aus dem Einkauf möglich.

Re: Wertgutschein
von: WPLPHSS ()
Datum: 30.11.2019

Essen und Trinken auf der Versammlung werden in den ideelen Bereich gebucht, weil es ausschließlich eine vereinsinterne Veranstaltung ist? Also nichts in den wirtschaftlichen Bereich buchen?

Re: Wertgutschein
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2019

Ja, hier fehlt der Bezug zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit.

Re: Wertgutschein
von: WPLPHSS ()
Datum: 30.11.2019

ok. Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Re: Wertgutschein
von: LuHa ()
Datum: 02.12.2019

Lieber Herr Pfeffer,

eine Rückfrage dazu: Ich habe mir mal gemerkt, dass man, sobald sich die Mitglieder am Aufwand beteiligen (hier: die 5,-€), zwingend im wirtsch. Geschäftsbetrieb (oder ggf. im Zweckbetrieb ist). Wieso ist das hier anders?

Bei uns im Verein liegt eine analoge Situation bei div. Vereinsveranstaltungen vor, bei denen wir Getränke zum Einkaufspreis weitergeben.

Danke und Gruß

Re: Wertgutschein
von: pfeffer ()
Datum: 02.12.2019

Ich würde hier unterscheiden zwischen Verkauf (und sei es zum Selbstkostenpreis) und freien Getränken im Rahmen der Mitgliederpflege.
Oder soll sich die Selbstbeteiligung auf alles beziehen?

Re: Wertgutschein
von: LuHa ()
Datum: 02.12.2019

Verstehe. Aber das Essen müsste doch dann in den wirtsch. Bereich gebucht werden, oder? Hierfür gibt es ja einen "Verkauf"...

Re: Wertgutschein
von: pfeffer ()
Datum: 02.12.2019

Ja, ganz richtig.