Re: Wertgutschein
von: WPLPHSS ()
Datum: 30.11.2019
Wir sind ein nicht gemeinnütziger Verein.
Vor der Versammlung treffen sich einige Vereinsmitglieder zum gemeinsammen Essen. Dieses wird von einem Cateringunternehmen zubereitet und gebracht. Die Kosten für das Essen belaufen sich auf ca. 11,50 € pro Teilnehmer. Die Vereinsmitglieder zahlen für dieses Essen einen Betrag von 5,00 €. In der Vergangenheit waren die Versammlungen (2x in 1 Jahr) sehr schlecht besucht. Daher haben wir das Essen zu dem sehr günstigen Preis angeboten.
1 Stunde später kommen weitere Vereinsmitglieder zur Versammlung. Auf der Versammlung sind sämtliche Getränke (Bier Cola, Fanta, Wasser) für sämtliche teilnehmenden Vereinsmitglieder kostenlos. Wenn jemand eine Runde spendieren möchte, zahlt er lediglich den Einkaufspreis (ca. 0,50 €/Getränk)
Wie gestaltet sich die Besteuerung? Das gezahlte Geld (5,00 €/Person) wird mit 19 % USt versteuert und aus den Rechnungen der Lieferanten wird die Vorsteuer gebucht. Müssen die Freigetränke ebenfalls mit 19 % versteuert werden? Ich meine mal gehört zu haben, dass das Finanzamt 2/3 des regulären Verkaufpreises zur Besteuerung heranzieht. (d. h. 0,2 l Bier, Cola etc kosten 1,50; dann also 1,00 €/pro Getränk versteuern?) Vom Essen müste 7,50 € versteuert werden? Oder kann man von einer Zuwendung des Vereins an seine Mitglieder auf eine generelle Besteuerung verzichten?
Edited 2 time(s). Last edit at 30.11.2019 by WPLPHSS.