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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Fahrtenbuch bei Nutzung privates Fahrzeuges für den Verein
von: andreafc ()
Datum: 15.10.2016

Hallo zusammen,

wir haben gerade im Verein eine Diskussion über folgendes:

ein Übungsleiter benutzt gelegentlich sein privates Fahrzeug im Interesse des Vereins, um Sportler zu Wettkämpfe u. ä. zu befördern. Er verlangt dann die Kilometerpauschale in Höhe von 0,30€ pro gefahrenem Kilometer. Muss er ein Fahrtenbuch mit den einzelnen Strecken von zu Hase zu Sportler A, von Sportler A zu Sportler B usw. für diese Fahrten führen oder reich es, wenn er sagt: "Im Monat April: 50 km, Pauschalbetrag = 15€"?

Ich habe versucht zu googlen, aber habe immer nur das Gegenteil gefunden: wenn ein Übungsleiter ein PKW des Vereins für private Zwecken nutzt.

Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar.

MfG, Andreas.

Re: Fahrtenbuch bei Nutzung privates Fahrzeuges für den Verein
von: Hardy ()
Datum: 15.10.2016

Liegt eine durch die Vereinstätigkeit veranlasste Auswärtstätigkeit vor, dann können die Fahrtkosten - unabhängig von Entfernung und ohne Zeitablauf - in Höhe der tatsächlichen Kosten (Tickets, Tankquittungen) oder pauschal mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer steuerfrei erstattet werden.
So steht es hier im Vereinsknowhow "Reisekosten: Wann können Vereine jetzt steuerfrei Reisekosten erstatten" vom 23.01.2010
M.M.n. wäre das Fahrtenbuch nötig, schon allein um eine solide und nachweisbare Übersicht für den Verein gegenüber den Rechnungsprüfern des e.V. zu haben. Das kann z.B. in Eurer Vereinssatzung und konkret in der Vereins- oder Finanzordnung beschrieben werden. Üblinh sind eigentlich 0,30 €!
Hardy

Re: Fahrtenbuch bei Nutzung privates Fahrzeuges für den Verein
von: andreafc ()
Datum: 15.10.2016

Alles klar, vielen herzlichen Dank für die Antwort. Diesen Beitrag im Forum hatte ich gesehen, aber es war mir nicht klar, ob das Fahrtenbuch nötig ist oder nicht.

LG, Andreas.

Re: Fahrtenbuch bei Nutzung privates Fahrzeuges für den Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.10.2016

Ein Fahrtenbuch muss der Übungsleiter nicht führen. Es muss lediglich für die Fahrt, für die Kosten erstattet werden, einen Nachweis liefern (Strecke, Datum, Grund der Fahrt).
Ein Fahrtenbuch ist nur erforderlich, wenn die anteiligen Gesamtkosten eines Fahrzeugs als Betriebsausgaben/Werbungskosten angesetzt werden. Dann wird entweder der private Nutzungsanteil mit dem Fahrtenbuch ermitteln oder - wenn das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird - mit der Ein-Prozent-Methode der private Nutzungsteil pauschal versteuert.