Re: Tombola bei Turnier
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.10.2016
Heißt das, das die Erlöse aus dem Verkauf der Lose mit 7 % Umsatzsteuer belegt sind?
Bei Umsätzen in der genannte Höhe auf jeden Fall. Hier greift zwar die Einschränkung des § 12. Abs. Nr. 8a UStG.
Die Finanzverwaltung hat da aber quasi eine Freigrenze vorgegeben.
Kann ich beim Einkauf der Preise dann auch die Vorsteuer von 19 % abziehen. Entsprechende Belege
sind natürlich vorhanden.
Ja, das ergibt sich aus der Umsatzsteuerpflicht.