Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Finanzielle Unterstützung
von: Klaus ()
Datum: 12.10.2016

Hallo Herr Pfeffer,

wir sind ein gemeinnütziger Verein, der sich über seine Mitgliedsbeiträge finanziert. Unsere Mitglieder sitzen in ganz Europa. Ein Mitglied aus Norwegen möchte nun unseren Vereinsvorsitzenden bei seinen Dienstreisen finanziell unterstützen und pauschal 3.000 Euro hierfür überweisen. Wie verbuche ich das richtigt? Kann ich das als Spende ausweisen oder muss ich das mit den tatsächlich anfallenden Reisekosten verbuchen und den darüber hinausgehenden Teil als sonstige Einnahme?

Danke für Ihre Hilfe

Klaus

Re: Finanzielle Unterstützung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.10.2016

Die Kosten für die Dienstreisen sind ja zweckgebundene Ausgaben. Eine Spende dafür ist deswegen - unabhängig von der speziellen Zweckbindung - steuerlich abzugsfähig.

Re: Finanzielle Unterstützung
von: Klaus ()
Datum: 12.10.2016

Und was heißt das jetzt für mich in der Buchhaltung? Kann ich die 3.000 Euro als Spende verbuchen oder als Zuwendung oder ist es dann doch eher eine Einnahme?

Verwirrte Grüße Klaus

Re: Finanzielle Unterstützung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.10.2016

Ja, das kann als Spende verbucht werden und eine Spendenbescheinigung ist möglich.

Re: Finanzielle Unterstützung
von: Anna_D ()
Datum: 13.10.2016

Hallo Herr Pfeffer!

Darf ich hier einfach mal mit "aufspringen"? Was mich ja mal brennend interessieren würde: wie will mir das Finanzamt denn eigentlich nachweisen, dass ich eine Gegenleistung erbracht habe bzw. könnte ein Verein nicht unzählige Einnahmen als "Spende" laufen lassen und somit die Umsatzsteuer umgehen?

Neugierige Grüße
Anna

Re: Finanzielle Unterstützung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.10.2016

Das ist natürlich die Grundfrage bei jeder Steuerhinterziehung.
Bei Verlinkungen auf der Website ist freilich die Leistung offensichtlich. Das Finanzamt muss nur noch abgleichen, ob von dem Verlinkten Spendenzahlungen vorliegen. Dafür muss der Verein ja Belege haben.

Re: Finanzielle Unterstützung
von: Anna_D ()
Datum: 14.10.2016

Ich dachte eher an folgenden Fall: Wir erbringen im wirtschaftlichen Bereich eine Leistung z.B. eine Beratung, d.h. wir sind dort umsatzsteuerpflichtig. Unternehmen XY als Leistungsempfänger überweist das Geld als Spende. Wie erfolgt denn der Nachweis, dass es eine Leistung war?

Re: Finanzielle Unterstützung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.10.2016

Eigentlich müsste der Verein dann eine Rechnung stellen.
Natürlich lässt sich das im Fall einer Dienstleistung schwer nachweisen.

Re: Finanzielle Unterstützung
von: Anna D. ()
Datum: 14.10.2016

Würde mich ja mal interessieren wie viel "Schindluder" mit den Spenden so getrieben wird - ob nun wissentlich oder unwissentlich. Das Vereinsrecht ist einfach sehr kompliziert - herzlichen Dank dass Sie hier immer wieder Licht ins Dunkel bringen ;).

LG Anna

Re: Finanzielle Unterstützung
von: Klaus ()
Datum: 17.10.2016

Hallo Herr Pfeffer,

ich möchte noch einmal auf meinen Ausgangsbeitrag zurückkommen. Inzwischen liegen mir nämlich etwas genauere Informationen vor: Und zwar unterstüzt das Mitglied unseren Präsidenten wie schon beschrieben mit den 3.000 Euro pauschal für seine Geschäftsreisen, die im besonderen Interesse dieses Mitgliedes liegen. Es geht hier zwar immer um die Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke aber hat dieses "besondere Interesse" irgendeine Auswirkung auf die steuerrechtliche Betrachtung?

Gruß Klaus

Re: Finanzielle Unterstützung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.10.2016

Nein, da gibt es keine Bedenken.
Wichtig ist nur, dass die Spende über die Buchhaltung des Vereins läuft und nicht direkt an das Vorstandsmitglied geht.