Re: Finanzielle Unterstützung
von: Klaus ()
Datum: 17.10.2016
Hallo Herr Pfeffer,
ich möchte noch einmal auf meinen Ausgangsbeitrag zurückkommen. Inzwischen liegen mir nämlich etwas genauere Informationen vor: Und zwar unterstüzt das Mitglied unseren Präsidenten wie schon beschrieben mit den 3.000 Euro pauschal für seine Geschäftsreisen, die im besonderen Interesse dieses Mitgliedes liegen. Es geht hier zwar immer um die Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke aber hat dieses "besondere Interesse" irgendeine Auswirkung auf die steuerrechtliche Betrachtung?
Gruß Klaus