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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Unterstützer
von: Holger ()
Datum: 07.10.2016

Hallo Herr Pfeffer,

wir möchten unsere Unterstützer gerne mit Firmenlogo abbilden auf unserer Homepage. Nun ist es ja so, dass wenn ich das Logo nicht verlinke, keine steuer anfällt.

Im Falle der verlinkung ja schon, aber wie wird das in der Buchhaltung erfasst. Wir machen nur eine Einnahmen/Ausgabenübersicht.

Herzliche Grüße Holger

Re: Unterstützer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.10.2016

Im Fall der Verlinkung müssen die Zahlungen der Unterstützer mindestens teilweis als Werbeeinnahmen behandelt werden. Das hat mir der Form der Buchhaltung nichts zu tun.

Re: Unterstützer
von: Holger ()
Datum: 09.10.2016

Auch wenn sie uns nur als Mitglieder unterstützen? Mal angenommen unserer Werbeagentur macht uns gratis das Logo wir würden dafür das logo samt link auf der Homepage darstellen da hätte ich keinen Ansatz. So ganz erschließt sich mir das immer noch nicht 😓

Re: Unterstützer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.10.2016

Mal angenommen unserer Werbeagentur macht uns gratis das Logo wir würden dafür das logo samt link auf der Homepage darstellen da hätte ich keinen Ansatz.

Dann kann die Verlinkung als Gegenleistung für die Erstellung des Logos gewertet werden.

Re: Unterstützer
von: Holger ()
Datum: 09.10.2016

Und was für eine Summe ist dann zu versteuern

Re: Unterstützer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.10.2016

Bemessungsgrundlage ist der "gemeine Wert der Leistung", also der verkehrsübliche Preis.

Re: Unterstützer
von: Holger ()
Datum: 10.10.2016

Und wie verhält es sich bei Spenden von Unternehmen und wir dafür das Logo verlinken? Ist es dann keine Spende mehr ? Wiebverhält es sich in dem Fall wenn ein Unternehmen Fördermitglied wird und wir das Logo verlinken....Wird es dann einmal im ideellen Bereich mit der Summe erfasst und einmal Bereich wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? Mit der der Summe des Mitgliedsbeitrags

Re: Unterstützer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.10.2016

Hier gilt das Gleiche: Eine Verlinkung ist eine Gegenleistung. Wenn in dem Zusammenhang Zahlungen oder Sachleistungen durch den Sponsor erfolgen, ist das eine entgeltliche Leistung und keine Spende.

Re: Unterstützer
von: Holger ()
Datum: 11.10.2016

und somit könnten wir auch keine Spendenbescheinigung ausstellen ?

Re: Unterstützer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.10.2016

Ganz richtig.

Re: Unterstützer
von: Holger ()
Datum: 12.10.2016

...Aber das einfache Logo abbilden auf der Homepage dürfen wir schon?

Sollten wir es verlinken, wird die Summe der Einnahme unter Werbung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfasst. Hier haben wir einen Freibetrag von 35.000 Euro ist das richtig?

Re: Unterstützer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.10.2016

> ...Aber das einfache Logo abbilden auf der Homepage dürfen wir schon?

Ja, aber nur "ohne besondere Hervorhebung", also nicht allzu groß.

> Sollten wir es verlinken, wird die Summe der Einnahme unter Werbung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfasst. Hier haben wir einen Freibetrag von 35.000 Euro ist das richtig?

Das ist richtig.
Weil oft die Werbeleistung in keinem Verhältnis zum Betrag steht, den der Sponsor zahlt, könnte das Ganze vertraglich so gestaltet werden, dass die Werbeschaltung eigens abgerechnet wird und getrennt davon eine Spende erfolgt.