Zuordnung ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Betrieb
von: Henri ()
Datum: 29.09.2016
Hallo zusammen,
mal wieder eine Frage zur Zuordnung ;)
Wir sind ein gemeinnütziger Verein. Zweck ist die Förderung der internationalen Gesinnung, insbesondere der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit Schwerpunkt in Europa.
Wenn unser Präsident die Anliegen der Mitglieder vor dem Ausschuss der Regionen (EU) vertritt, fällt dies doch zweifellos in den ideellen Bereich. Er erhält dafür von einer Agentur, die für die EU die Abrechnungen macht eine Reisekostenerstattung, die aber neben den tatsächlich verauslagten Kosten noch einen Aufschlag erhält, den ich - würde er nicht in den ideellen Bereich fallen, als Einnahme deklarieren würde. Nur wo packe ich das in den ideellen Bereich hin?
Andere Frage: laut Satzung liegt unser Zweck mit Schwerpunkt in Europa (s.o.). Wenn wir nun einen Auftrag außerhalb Europas bekommen eine Studie zu erstellen, die sich aber ansonsten mit unserem Satzungszweck befasst (grenzübergreifende Zusammenarbeit), ist das dann noch Zweckbetrieb oder schon wirtschaftlicher Bereich? Wie eng muss man das mit dem Wettbewerb sehen? Kann das Finanzamt argumentieren, jede x-beliebige Consultingfirma könne diese Dienstleistung erbringen?
Danke für Hilfe und Anregungen
Euer Henri