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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuordnung ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Betrieb
von: Henri ()
Datum: 29.09.2016

Hallo zusammen,

mal wieder eine Frage zur Zuordnung ;)
Wir sind ein gemeinnütziger Verein. Zweck ist die Förderung der internationalen Gesinnung, insbesondere der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit Schwerpunkt in Europa.
Wenn unser Präsident die Anliegen der Mitglieder vor dem Ausschuss der Regionen (EU) vertritt, fällt dies doch zweifellos in den ideellen Bereich. Er erhält dafür von einer Agentur, die für die EU die Abrechnungen macht eine Reisekostenerstattung, die aber neben den tatsächlich verauslagten Kosten noch einen Aufschlag erhält, den ich - würde er nicht in den ideellen Bereich fallen, als Einnahme deklarieren würde. Nur wo packe ich das in den ideellen Bereich hin?

Andere Frage: laut Satzung liegt unser Zweck mit Schwerpunkt in Europa (s.o.). Wenn wir nun einen Auftrag außerhalb Europas bekommen eine Studie zu erstellen, die sich aber ansonsten mit unserem Satzungszweck befasst (grenzübergreifende Zusammenarbeit), ist das dann noch Zweckbetrieb oder schon wirtschaftlicher Bereich? Wie eng muss man das mit dem Wettbewerb sehen? Kann das Finanzamt argumentieren, jede x-beliebige Consultingfirma könne diese Dienstleistung erbringen?

Danke für Hilfe und Anregungen

Euer Henri

Re: Zuordnung ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Betrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.09.2016

Ist denn der Aufschlag auf die Reisekosten so hoch?
Wenn über die Aufwandserstattung hinaus Einnahmen erzielt werden, wären das wirtschaftlich, bei der Durchführung solcher Veranstaltungen aber in der Regel ein Zweckbetrieb.

Die Frage nach der Zuordnung der Studie ist weniger wegen der örtlichen Zuordnung fraglich, sondern wegen Art und Inhalt.
Ist das eine wissenschaftliche Studie und wie ist der Bezug zu den Satzungszwecken?

Re: Zuordnung ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Betrieb
von: Henri ()
Datum: 30.09.2016

Danke Herr Pfeffer für die schnelle Antwort! Der Aufschlag beträgt rund 200 €. Packe ich dann die gesamte Erstattung in den Zweckbetrieb oder nur den Aufschlag? Wenn ich die Reisekostenerstattung in den ideellen Bereich packe, welches Konto spreche ich denn da an?

Zu der Studie: ich mache mich da noch mal schlau worum es genau geht und komme dann gerne noch mal darauf zurück wenn ich darf ;)

Schön, dass einem hier so schnell geholfen wird! Herzlichen Dank dafür.

Re: Zuordnung ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Betrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.09.2016

Reisekostenerstattungen sieht der SKR 49 nur als Ausgaben vor.
Ich würde das unter 3215 Sonstige Einnahmen buchen und da kann dann der auch der Aufschlag hin.
Dafür eigens im Zweckbetrieb zu buchen, wäre unnötig.

Re: Zuordnung ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Betrieb
von: Henri ()
Datum: 30.09.2016

Super! Vielen Dank!

Re: Zuordnung ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Betrieb
von: Henri ()
Datum: 01.11.2016

Hallo Herr Pfeffer,

hier bin ich mal wieder mit neuen Informationen. Darf ich noch mal auf meinen Ausgangsbeitrag zurück kommen? Wie oben bereits beschrieben ist unser ausschließlicher und unmittelbarer gemeinnütziger Zweck die Förderung der internationalen Gesinnung, insbesondere der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit Schwerpunkt in Europa. Wir erstellen doch keine Studie sondern erbringen "technische Hilfestellung" für eine Grenzregion in Südamerika, d.h. wir bringen hier unser Know-How ein und beraten die Grenzregion in Sachen Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Ausgangsfrage: Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Bereich.

Danke für Ihre Hilfe
Henri

Re: Zuordnung ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Betrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.11.2016

Wie sehen diese "technischen Hilfestellungen" aus und wer vergütet die?

Re: Zuordnung ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Betrieb
von: Henri ()
Datum: 25.11.2016

So, hier bin ich wieder mit neuen Informationen ;)

"Technische Hilfestellungen" heißt dass wir unser Know How einbringen und die Grenzregionen in Südamerika beraten, wie z.B. die Zusammenarbeit der Krankenhäuser in den Grenzregionen optimiert werden kann. D.h. wir geben unser Wissen, dass wir in Europa gesammelt haben weiter und erstellen einen schriftlichen Bericht. Geld bekommen wir von einer öffentlichen Gebietskörperschaft in Südamerika.

Ganz generell müsste ich einmal wissen, WER eine VERBINDLICHE Auskunft geben kann, ob die Einnahmen nun in den Zweckbetrieb fallen oder doch in den wirtschaftichen Bereich. Wir beteiligen uns z.B. aktuell an einer Ausschreibung der EU. Wir werden uns hier als Konsortium bewerben (wir als gemeinnütziger Verein zusammen mit einem weiteren Verein aber auch gewerblichen Firmen (Unternehmensberatungen)). Das Volumen dieses Auftrages geht in den 6stelligen Bereich, daher wäre es schon wichtig, wo dieses Projekt einmal angesiedelt werden soll. Ist das Finanzamt hier der richtige Ansprechpartner?

Danke mal wieder für Ihre Hilfe!
Henri

Re: Zuordnung ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Betrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.11.2016

Ich kann nicht recht erkennen, ob sich das mit den Satzungszwecken deckt. Es handelt sich hier ja eher um Tätigkeiten im Rahmen der Enwicklungszusammenarbeit .
Bezuschusst die öffentlichen Gebietskörperschaft in Südamerika das Projekt pauschal oder wird die konkrete Tätigkeit vergütet?

Auskunft geben kann grundsätzlich das Finanzamt. Ob es sich vorab zu einer verwertbaren Einschätzung durchringt, ist aber immer fraglich. Versuchen sollten Sie es.

Re: Zuordnung ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Betrieb
von: Henri ()
Datum: 30.11.2016

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank - ich werde es mal beim FA probieren und Rückmeldung geben, ob es geklappt hat. Vereinszweck ist die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit Schwerpunkt in Europa. Ich hätte jetzt gedacht, dass der "Auftrag" insofern den Satzungszwecken entspricht.

Danke und Gruß

Melanie