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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Bilanzierung
von: Wilma_D ()
Datum: 13.09.2016

Guten Abend!

Ich brauche mal wieder buchhaltungstechnisch Unterstützung: Ich habe hier ein Projekt bei dem wir als Verein eine Dienstleistung erbringen. Dies habe ich jetzt erst mal in den wirtschaftlichen Bereich "gepackt". Es wird so sein, dass alle drei Monate eine Abrechnung erfolgt. D.h. die erste Rechnung erfolgte im April, eine Rechnung erstellen wir im November 2016, die Schlussrechnung dann im Februar 2017. Meine Frage: Gehört dieses komplette Projekt buchhaltungstechnisch in das Jahr 2016 so dass ich eine Abgrenzung zum Jahresende erstellen müsste oder buche ich die zweite Rechnung (und die damit zusammenhängenden Aufwendungen) in das Jahr 2017? Ich steh diesbezüglich völlig auf dem Schlauch und wäre für jede Hilfe sehr dankbar. Wir sind übrigens Bilanzierer. Mein Chef hat die Haushaltsplanung erstellt und die Schlussrechnung sowie die Ausgaben der Monate Januar und Februar ins Jahr 2017 gestellt. Ich denke aber dass sie periodengerecht in das Jahr 2016 gehören?

Re: Bilanzierung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.09.2016

Eine Rechnungsabgrenzung wäre nur erforderlich, wenn sich Abrechnungszeitraum und Leistungszeitraum nicht decken. Wenn also Rechnungen erstellt werden, für die die Leistung noch nicht erbracht wurde (passive RAP) oder Leistungen erbracht, für die die Rechnung noch gestellt werden muss (aktive RAP).