Re: Zuordnung ideeller Bereich / Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.09.2016
1. Wie sieht es aus, wenn unser Vorstand einem Mitglied bei der Ausarbeitung einer Studie zur
Völkerverständigung behilflich ist und hierfür eine pauschale Vergütung von 4.000 € erhält: ist
das Zweckbetrieb?
#Wird die Studie entgeltliche erstellt? Dann gehört das in den Zweckbetrieb. Wenn sie Zuschüssen und anderen Mitteln finanziert wird, fällt es in den ideellen Bereich.
2. Wir leisten einen Kofinanzierungsbeitrag an ein Netzwerks lokaler und regionaler Behörden für Entwicklung. Solange keine Einnahmen aus diesem Netzwerk folgen ideeller Bereich?
#Ganz richtig.
Bei Einnahmen Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Betrieb?
Hier kann ich mir nicht recht vorstellen, wie eine wirtschaftliche Einnahmen in diesem Zusammenhang aussehen könnte.