Re: Zuordnung von Ausgaben
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.09.2016
1. Der Verein veranstaltet eine Ausstellung und verlangt dafür keinen Eintritt. Die Ausgaben dafür (Material, Transport, Werbung etc.) fallen in den ideellen Bereich. Sobald er jedoch dafür Eintritt verlangt, sind die Einnahmen daraus sowie die Ausgaben für die Ausstellung dem Zweckbetrieb zuzuordnen.
Ganz richtig - wenn die Zweckebetriebsvoraussetzungen vorliegen.
2. Der Verein veranstaltet eine Ausstellung ohne Eintrittsgebühren, verkauft dort aber Getränke. Die Einnahmen daraus sowie die Ausgaben (Waren) müssen dem wirtschaftl. Geschäftsbetrieb zugeordnet werden.
richtig
4. Der Verein hat eine Haftpflichtversicherung, die auch die Ausstellung sowie kleinere Veranstaltungen abdeckt. Ist dies eine Ausgabe im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb?
Grundsätzlich müssten die Kosten aufgeteilt werden. Wenn das aber nur den steuerbegünstigten Bereich betrifft, sollte auch eine vollständige Zuordnung zum idellen Bereich kein Problem sein.
5. Der Verein muss Abgaben an die Künstlersozialkasse zahlen, für Künstler/Designer etc., die bspw. an der Ausstellung beteiligt waren. Zählen diese Abgaben dann zu den Ausgaben im ideellen Bereich? Wenn allerdings bei der Vernissage Musik gespielt wurde und dafür GEMA-Gebühren angefallen sind, fällt dies dann eher zu den Ausgaben im Zweckbetrieb?
Das folgt der Zuordnung der entsprechenden Veranstaltungen.