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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Betriebsjubiläum mit Band
von: jorinde23 ()
Datum: 01.09.2016

Hallo,
wir feiern demnächst unser 25jähriges Vereinsjubiläum, welches gleichzeitig ein Betriebsfest mit Mitarbeitern und deren Gästen ist, da der Verein seit mehreren Jahren auschließlich als Arbeitgeber fungiert, ein reines Vereinsleben gibt es nicht.
Bei diesem Fest tritt eine Band auf, die uns keine Rechnung stellen möchte, sondern wir Ihnen dann eine Aufwandsentschädigung zahlen. Da mit diesem Auftritt ja kein mildtätiger, gemeinnütziger Zweck erfüllt wird, sondern er ja zur Unterhaltung dient, bin ich mir sehr unsicher, ob wir dies über die Aufwandsentschädigung laufen lassen können?
Ähnliches ist geplant für eine private Person die uns eine große Torte dafür machen soll.
Welches Vorgehen ist dazu angemessen?
vielen Dank
jorinde 23

Re: Betriebsjubiläum mit Band
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.09.2016

Die genannte "Auswandsentschädigung" ist auch eine Vergütung. Das macht steuerlich keinen Unterschied zur Rechnungsstellung (außer was Schwarzeinnahmen anbelangt).
Es handelt sich um eine Betriebsveranstaltung. Wenn nur Mitarbeiter beteiligt sind, fallen auch die Kosten der Band in den Lohnsteuerfreibetrag für Betriebsveranstaltungen (BMF 14.10.2015, IV C 5 - S 2332/15/10001/III C 2 - S 7109/15/10001).