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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Bewirtung bzw. Mitgliederpflege
von: Anna-Lena ()
Datum: 28.08.2016

Sorry, aber ich muss noch mal auf das Thema Bewirtung/Mitgliederpflege zurück kommen; das ist so sensibel, dass ich doch Angst habe etwas falsch zu machen.
Mir ist klar, dass ich, wenn unser Geschäftsführer mit Mitgliedern essen geht dies auf das Konto "Mitgliederpflege" buchen muss. Jetzt muss ich einmal ganz blöd fragen, was ich mit dem Anteil mache, der auf unseren angestellten Geschäftsführer entfällt. D.h. pflücke ich eine Rechnung auseinander und teile sie auf in Geschäftsführer (z.B. sonstige Kosten) und das Essen, das auf das Mitglied entfällt auf das Konto Mitgliederpflege oder kann ich komplett alles auf dieses Konto buchen.
Und wenn Vorstandsmitglieder mit potentiellen Geschäftspartnern essen gehen? Auch aufteilen in Mitgliederpflege und Bewirtung. Oder wie wird das in der Praxis gehandhabt?

Ich hoffe ich nerve noch nicht ;)

Danke und lieben Gruß

Re: Bewirtung bzw. Mitgliederpflege
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.08.2016

Bei angestellten Mitarbeitern wäre das lohnsteuerlich relevant. Auch hier gibt es aber die Annehmlichkeitengrenze (60 Euro) und steuerfreie Sachzwendungen bis 44 Euro pro Monat.