Re: Trikotwerbung
von: vereinsmayer ()
Datum: 26.08.2016
Und noch eine Frage:
Auf einer Infoseite des DFB habe ich folgende Info gefunden:
"Das Finanzgericht Köln hat in einem Urteil vom 17.02.2006 (Akt.Z.: 11-K 827/03) entschieden, dass ein gemeinnütziger Sportverein, der unentgeltlich Trikots mit Werbeaufdruck für seine Kinder- und Jugendmannschaft erhält und nicht als Gegenleistung die Trikots bei Spielen nutzen muss, keine umsatzsteuerbare Werbeleistung erbringt. Begründet wird dieses Urteil damit, dass nur eine geringe Werbewirksamkeit durch das Tragen der Trikots zu erwarten sei. Bei den Spielen der Kinder- und Jugendmannschaften sei kaum eine Werbewirksamkeit für den Sponsor zu erwarten, weil erfahrungsgemäß überwiegend Eltern und Angehörige der Spieler und der betreuenden Vereinsmitglieder anwesend seien und kaum fremdes Publikum kommen würde. Es gäbe auch kaum Berichte oder Bilder von diesen Mannschaften in der Presse.
(...)
Wenn also von den überlassenen Trikots kein Werbeeffekt für den Sponsor zu erwarten ist (bei sehr kleinem, überschaubarem Publikum oder als für das beworbene Produkt ungeeignetes Publikum), kann für die Überlassung eine Sachspende angenommen werden."
Als Betonung: "Wenn also von den überlassenen Trikots kein Werbeeffekt für den Sponsor zu erwarten ist (bei sehr kleinem, überschaubarem Publikum (...), kann für die Überlassung eine Sachspende angenommen werden."
Wir sind leider eine Randsportart und unser Publikum beträgt im Schnitt ca. 9.
Und nicht 9-Hundert oder 9-Tausend, sondern einfach 9.
Kann man dann auch ein Sachspende statt einer Werbeleistung annehmen, auch wenn die 9 Zuschauer Erwachsenen zuschauen?