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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Trikotwerbung
von: vereinsmayer ()
Datum: 26.08.2016

Guten Tag Herr Pfeffer,

wenn man Werbung auf dem Trikot präsentiert, dann zählen die Einnahmen ja zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Was könnte man dabei zum Vorsteuerabzug verwenden?
Nur die Kosten für den Werbeaufdruck? Oder könnte man auch die Kosten der Trikots selbst
von der Steuer absetzen?

Vielen Dank im Voraus.

Re: Trikotwerbung
von: vereinsmayer ()
Datum: 26.08.2016

Und noch eine Frage:

Auf einer Infoseite des DFB habe ich folgende Info gefunden:

"Das Finanzgericht Köln hat in einem Urteil vom 17.02.2006 (Akt.Z.: 11-K 827/03) entschieden, dass ein gemeinnütziger Sportverein, der unentgeltlich Trikots mit Werbeaufdruck für seine Kinder- und Jugendmannschaft erhält und nicht als Gegenleistung die Trikots bei Spielen nutzen muss, keine umsatzsteuerbare Werbeleistung erbringt. Begründet wird dieses Urteil damit, dass nur eine geringe Werbewirksamkeit durch das Tragen der Trikots zu erwarten sei. Bei den Spielen der Kinder- und Jugendmannschaften sei kaum eine Werbewirksamkeit für den Sponsor zu erwarten, weil erfahrungsgemäß überwiegend Eltern und Angehörige der Spieler und der betreuenden Vereinsmitglieder anwesend seien und kaum fremdes Publikum kommen würde. Es gäbe auch kaum Berichte oder Bilder von diesen Mannschaften in der Presse.

(...)

Wenn also von den überlassenen Trikots kein Werbeeffekt für den Sponsor zu erwarten ist (bei sehr kleinem, überschaubarem Publikum oder als für das beworbene Produkt ungeeignetes Publikum), kann für die Überlassung eine Sachspende angenommen werden."



Als Betonung: "Wenn also von den überlassenen Trikots kein Werbeeffekt für den Sponsor zu erwarten ist (bei sehr kleinem, überschaubarem Publikum (...), kann für die Überlassung eine Sachspende angenommen werden."

Wir sind leider eine Randsportart und unser Publikum beträgt im Schnitt ca. 9.
Und nicht 9-Hundert oder 9-Tausend, sondern einfach 9.
Kann man dann auch ein Sachspende statt einer Werbeleistung annehmen, auch wenn die 9 Zuschauer Erwachsenen zuschauen?

Re: Trikotwerbung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.08.2016

"Was könnte man dabei zum Vorsteuerabzug verwenden?
Nur die Kosten für den Werbeaufdruck? Oder könnte man auch die Kosten der Trikots selbst von der Steuer absetzen?"

Die Kosten für die Trikot selbst nicht oder allenfalls anteilig, weil sie ja nicht den Werbezwecken dienen, sondern dem Sportbetrieb.

Re: Trikotwerbung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.08.2016

"Wenn also von den überlassenen Trikots kein Werbeeffekt für den Sponsor zu erwarten ist (bei sehr kleinem, überschaubarem Publikum oder als für das beworbene Produkt ungeeignetes Publikum), kann
für die Überlassung eine Sachspende angenommen werden."

Das genannte Urteil des FG Köln stellt einen Sonderfall dar, weil nicht nur wenige Zuschauer zu den Spielen kamen, sondern es sich auch noch um Werbung für Businesskunden (nicht für Endverbraucher) handelte.
Darauf kann man sich also allgemein nicht berufen.