Re: Zuwendung ohne zeitnahe Mittelverwendung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.08.2016
Eine Spendenbescheinigung kann ausgestellt werden, wenn die Spendenmittel zweckgebunden verwendet werden (Insofern die Frage, was mit " Verluste aus anderen Betrieben" gemeint ist.).
Eine Vermögenszuführung ist möglich. Es ist dazu ein Schreiben des Spenders erforderlich, aus dem das ausdrücklich hervorgeht.