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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuwendung ohne zeitnahe Mittelverwendung
von: Kizu ()
Datum: 19.08.2016

Hallo,

ein Mitglied will dem gemeinnützigen e.V. einen größeren Betrag zukommen lassen, um damit dauerhaft das Vereinsleben zu ermöglichen. Der Betrag soll also auch sukzessive durch Verluste aus anderen Betrieben verbraucht werden können.

Damit wäre diese Zuwendung m.E. eine Einnahme im ideellen Bereich über die ich auch eine Bestätigung über eine Geldzuwendung (Spendenbescheinigung) ausfertigen darf?

Eine zeitnahe Mittelverwendung muss nicht erfolgen, wenn die Zuwendung zur Erhöhung des Vermögens bestimmt ist (§58 Nr. 11 AO). Wie dokumentiere ich bzw. der Spender das rechtssicher?

Wie weise ich die Zuwendung in der EÜR aus? Als Spende?

Re: Zuwendung ohne zeitnahe Mittelverwendung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.08.2016

Eine Spendenbescheinigung kann ausgestellt werden, wenn die Spendenmittel zweckgebunden verwendet werden (Insofern die Frage, was mit " Verluste aus anderen Betrieben" gemeint ist.).
Eine Vermögenszuführung ist möglich. Es ist dazu ein Schreiben des Spenders erforderlich, aus dem das ausdrücklich hervorgeht.

Re: Zuwendung ohne zeitnahe Mittelverwendung
von: kizu ()
Datum: 25.08.2016

" Verluste aus anderen Betrieben"

Beispiel Vermögenszuführung von 5.000 Euro, diese werden (da die lfd. Einnahmen aus Spenden und Mitgliederbeiträgen zu gering sind) sukzessive durch den ideellen Bereich aufgezehrt, aber eben nicht "zeitnah" sondern erst nach 5, 6 Jahren.

Re: Zuwendung ohne zeitnahe Mittelverwendung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.08.2016

Da gibt es keine Bedenken wegen der Mittelverwendung.