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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mittelweitergabe
von: sfr ()
Datum: 17.08.2016

Hallo Herr Pfeffer,

wir (gemeinnütziger Verein aber KEIN Förderverein) wollen Geld an eine andere gemeinnützige Organisation i.S.d. § 58 Nr. 2 AO weitergeben. Bezieht sich die dabei zu beachtende 50%-Grenze auf den Mittel-Überschuss oder auf den Umsatz?

Beste Grüße
S. Frey

Re: Mittelweitergabe
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.08.2016

Die Grenze bezieht sich auf das Gesamtvermögen - also aktueller Buchwert der Geld- und Sachmittel des Vereins.