Mittelweitergabe
von: sfr ()
Datum: 17.08.2016
Hallo Herr Pfeffer,
wir (gemeinnütziger Verein aber KEIN Förderverein) wollen Geld an eine andere gemeinnützige Organisation i.S.d. § 58 Nr. 2 AO weitergeben. Bezieht sich die dabei zu beachtende 50%-Grenze auf den Mittel-Überschuss oder auf den Umsatz?
Beste Grüße
S. Frey