Umsatzsteuer auf Vermietung, Gemeinnützigkeit
von: Verein Gängeviertel e.V. ()
Datum: 12.08.2016
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und wollen an andere gemeinnützige Vereine Flächen vermieten. Die Flächen befinden sich in einem nun sanierten historischen Gebäude aus dem 19. Jhrdt.
Bislang bzw. vor der Sanierung wurde steuerfrei vermietet.
Der Verein Gängeviertel möchte dies ändern und optieren, um Vorsteuern geltend zu machen, das heißt die Mieten zukünftig mit reduzierten 7% UST belegen. (Mieten können ja unter bestimmten Voraussetzungen besteuert werden.) Der Steuerberater rät uns dingend dazu.
Ich habe aber gehört, dass ein rechtliches Problem bzgl der Gemeinnützigkeit entstehen könnte, wenn ein gemeinnütziger Verein an andere gemeinnützige Vereine (die nicht optieren) auf Mieten UST erhebt.
Stimmt das oder inwiefern?
Mit Dank für einen Hinweis!!
Papia Bandy