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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer auf Vermietung, Gemeinnützigkeit
von: Verein Gängeviertel e.V. ()
Datum: 12.08.2016

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und wollen an andere gemeinnützige Vereine Flächen vermieten. Die Flächen befinden sich in einem nun sanierten historischen Gebäude aus dem 19. Jhrdt.

Bislang bzw. vor der Sanierung wurde steuerfrei vermietet.

Der Verein Gängeviertel möchte dies ändern und optieren, um Vorsteuern geltend zu machen, das heißt die Mieten zukünftig mit reduzierten 7% UST belegen. (Mieten können ja unter bestimmten Voraussetzungen besteuert werden.) Der Steuerberater rät uns dingend dazu.

Ich habe aber gehört, dass ein rechtliches Problem bzgl der Gemeinnützigkeit entstehen könnte, wenn ein gemeinnütziger Verein an andere gemeinnützige Vereine (die nicht optieren) auf Mieten UST erhebt.

Stimmt das oder inwiefern?

Mit Dank für einen Hinweis!!

Papia Bandy

Re: Umsatzsteuer auf Vermietung, Gemeinnützigkeit
von: vereinsmayer ()
Datum: 13.08.2016

Verein Gängeviertel e.V. schrieb:
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> Ich habe aber gehört, dass ein rechtliches Problem
> bzgl der Gemeinnützigkeit entstehen könnte, wenn
> ein gemeinnütziger Verein an andere gemeinnützige
> Vereine (die nicht optieren) auf Mieten UST
> erhebt.
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> Stimmt das oder inwiefern?
>
> Mit Dank für einen Hinweis!!
>
> Papia Bandy

Warum sollte das zu Problemen führen?

Du berechnest dem Mieter/Vertragspartner die USt, die du an dann an das FA abführst.
Was dein Vertragspartner dann damit macht, ist für deine Steuer uninteressant.

Du kannst doch auch an Privatpersonen oder Kleinunternehmer vermieten.
Und selbst wenn du an die Daimler AG vermietest, erkundigst du dich nachher doch nicht,
wie sie die Rechnung steuerlich behandeln; denn für eure Steuererklärung ist es schlicht und einfach egal.