Frage zu steuerlicher Betrachtung von geselligen Festen
von: svenmar ()
Datum: 03.08.2016
Guten Tag,
ich habe zwei Fragen:
1. Bei uns im Orchester werden die Getränke bei geselligen Festen (Weihnachtsfeier, Sommerfest o.Ä.) meist per Strichliste zum Selbstkostenpreis ausgegeben. D.h. der Verein tritt hier aus organisatorischen Gründen in Vorleistung und kauft die Getränke ein und lässt sich dann das Geld von den Mitgliedern wieder zurückgeben.
Meine Frage ist nun: Zählen diese Einnahmen ebenfalls als richtige "Einnahmen" zum Zweckbetrieb und sind somit relevant, wenn es um die Umsatzsteuergrenze (17.500€) geht?
2. Wie verhält sich das bei Proben-Wochenenden? Proben sind ja in unserem Fall ganz klar ideeller Bereich, für das Proben-Wochenende (2-tägig) wird ein kleiner Eigenbeitrag von den Mitgliedern eingesammelt. Ist dieser Eigenbeitrag ebenfalls dem ideellen Bereich zugeordnet oder muss dieser dem Zweckbetrieb zugewiesen werden und somit wieder umsatzsteuergrenzenrelevant? Wie ist das (ähnlich) mit Konzertreisen?
Danke für eure Hilfe und freundliche Grüße.
SM