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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Hotelrechnung
von: Wilma_D ()
Datum: 28.07.2016

Hallo zusammen!

Ich habe vor einigen Wochen die Buchhaltung in einem gemeinnützigen Verein übernommen. Die Jahre zuvor war er nicht gemeinnützig und es wurde gebucht wie Kraut und Rüben!.
Mein großes Problem: der angestellte Geschäftsführer bucht auf seinen Geschäftsreisen die Hotels immer auf seinen Namen und nicht auf den Vereinsnamen! Ich habe ihn jetzt darauf hingewiesen und er verspricht immerhin Besserung. Meine Frage: ich weiß, dass ich im wirtschaftlichen Bereich den Vorsteuerabzug bei einer fehlerhaften Rechnung verliere. Kann ich in diesem Fall denn wenigstens die Betriebsausgabe geltend machen oder verliere ich die mit der "persönlichen" Rechnung auch? Wie geht man in so einem Fall am besten vor?

Danke für Lösungsmöglichkeiten!

Wilma

Re: Hotelrechnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.07.2016

Eine Reisekostenerstattung ist kein Problem. Die Hotelrechnung wird hier eben um einen entsprechenden Abrechnungsbeleg des GF ergänzt. Ein Vorsteuerabzug ist aber nicht möglich.